
REMIT
Remit Meldung
Storage participant report (nach REMIT):
Gemäß Artikel 8 der Verordnung (Eu) Nr. 1227/2011 („REMIT-Verordnung“) und Artikel 9 der Durchführungsverordnung EU No. 1348/2014 (IR 1348/2014) über die Datenmeldung sind Marktteilnehmer verpflichtet, täglich am Ende eines Gastages, die in Speichern gehaltenen Gasmengen an die Agency for Cooperation of Energy Regulators zu melden.
Diese Meldung kann auch durch den Speicherbetreiber erfolgen. astora bietet diese Dienstleistung mittels Zusatzvertrag für eine jährliche Gebühr von 1000 € an.
Der Vertrag ist für ein Speicherjahr gültig und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung ausgesprochen wird und solange der Kunde über gültige Speicherverträge bei astora verfügt.
Die Meldung erfolgt über den „registered reporting mechanism“ (RRM) Gas Storage Europe (GSE). astora veranlasst die Meldungen gegenüber dem RRM, welcher wiederum die Meldungen an ACER weiterleitet. Zusätzlich kann die Meldung auf Wunsch in Kopie an eine oder mehrere Kundenadressen verschickt werden.
Hinweis: Die Meldung erfolgt aggregiert über alle bei astora gehaltenen Speicherverträge bzw. Speicherkonten des Kunden. Hält ein Kunde Speicherverträge an mehreren Speicherlokationen, werden die Speicherstände zusammengefasst.
- Service-Vertrag REMIT-MeldungPDF-Datei
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